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Wussten Sie eigentlich …
 … dass Gewalt i.S.d. § 240 StGB jede körperliche Kraftentfaltung ist, die beim Opfer körperlich oder psychisch wirkenden Zwang erzeugt, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden?

Gewalt im Arbeitsalltag

Manch einer mag eine unliebsame dienstliche Anweisung als Unverschämtheit, Gewalt gegen die eigene Autonomie oder auch Mobbing betrachten. Ein tatsächlich zu verfolgender Tatbestand ergibt sich daraus in der Regel nicht. Gewalt im Arbeitsleben kennt alle Richtungen, von Kollege zu Kollege, von Mitarbeiter zu Bewohner, Kunde, Klient und umgekehrt und in den Hierarchieebenen von oben nach unten und vice versa. Diese keinesfalls zu tolerierenden Grenzverletzungen, diese Angriffe auf Würde, Leib und Seele manifestieren sich in vielfältiger Weise und dabei sowohl eindeutig und direkt bemerkbar, als auch subtil wirkend. Das Übel hat viele Ausdrucksformen wie körperliche, psychische, sexuelle, strukturelle, institutionelle, kulturelle, ökonomische Gewalt. Die Folgen körperlicher Gewalt sind noch am ehesten sichtbar, die Dunkelziffer bei den Akten der Gewalt ist hoch. Die aktuellen Zahlen zu Gewalt im Arbeitsleben sind erschreckend. In anonymen Befragungen gaben 10 % der Psychotherapeuten an, mindestens einmal sexuellen Kontakt mit Patienten gehabt zu haben. Das ist kein Kunstfehler, sondern eine Straftat. Rund 600 Fälle sexuellen Missbrauchs in Therapien pro Jahr in Deutschland führen nur zu etwa vier gerichtlichen Verfahren. Eine Studie belegt, dass 69 % der befragten Pflegeheimmitarbeiter angaben, in den letzten vier Wochen Opfer von verbaler, körperlicher oder sexueller Gewalt geworden zu sein. Auch Angehörige zählen zu den Tätern. In der anderen Richtung gaben 69 % der befragten Pflegeheim-Leitungskräfte an, im vergangenen Jahr mindestens einen Fall von Gewalt gegen Bewohner erlebt zu haben. Gewalt im Arbeitsleben gibt es in allen Brachen, ob Verkehr, Handel, Schule, Krankenhaus, Altenheim, Kindergarten oder Behörde, besonders betroffen sind aber das Gesundheits- und Sozialwesen und die öffentliche Verwaltung. Menschen werden in zunehmendem Maße wie selbstverständlich bespuckt, geschlagen, beleidigt, begrapscht, herabgewürdigt, ignoriert, ausgebeutet als seien es keine Menschen. „Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen“ (Isaac Asimov).

Key Takeaway:

Gewalt ist keine lässliche Sünde, es bedarf einer Null-Toleranz-Haltung. Im Alltag praktizierte Gewaltschutzkonzepte sind unverzichtbar. Basis dafür ist eine in vielen Belangen gute Unternehmenskultur, fürsorgliches und couragiertes Führungsverhalten, eine klare Haltung des Hinschauens und Handelns aller, eindeutige Vorgaben des Umgangs mit Übergriffen aller Art. Es bedarf neben der Aufklärung auch kontinuierlicher Qualifizierungsmaßnahmen, etwa Empowerment durch Selbstbehauptungs- oder Deeskalationstrainings. Betriebliche psychologische Erstversorgung ist sicher notwendig.

 

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Ihr

Dr. Stefan Gerhardinger